Widerspruch! Pflegestufen, Merkzeichen u.a. beantragen
Ein Vortrag von Dr. Susanne Wagner (Vorstand der Deutschen PSP-Gesellschaft e.V.) zum Angehörigentag der PSP-Konferenz am 27.10.2012.
Wissenswertes zu Anträgen und Sozialrechtsverfahren
zusammengestellt von RA Leif Steinecke
- Die Sozialrechtsverfahren sind kostenlos! Man kann Anträge stellen, Widersprüche einlegen sowie Klagen erheben und jederzeit zurück nehmen. Hierbei entstehen keine Kosten.
- Alle Sozialrechtsverfahren kosten aber Zeit, Kraft und Nerven. Wenn man höhere Gewinnaussichten möchte, muss man in Gerichtsverfahren „eigene“ Gutachter nach § 109 SGG beauftragen können. Auch ein Rechtsanwalt kann hilfreich sein. „Eigene“ Gutachter und Rechtsanwälte kosten jedoch Geld. Dafür sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben, die für ca. 150 €/Jahr zu bekommen ist.
- Mit Leistungsträgern sollte man nicht telefonieren, sondern schriftlich verkehren; am besten nach der Methode „Fax + Brief“.
- Man sollte immer schriftliche Anträge stellen, und zwar zunächst formlos und als 3-Zeiler.
- Man kann mit einem Antrag fast nichts falsch machen, denn die Leistungsträger und Sozialgerichte müssen die Antragsteller im Verfahren unterstützen.
- In einem Verfahren muss man immer die Fristen einhalten, vor allem die jeweiligen Monatsfristen für Widerspruch und Klage.
- Falls die Leistungsträger Bescheide und Widerspruchsbescheide nicht fristgemäß erlassen, muss man eine Untätigkeitsklage erheben.
- Bei besonderer Dringlichkeit muss man eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.
- Wer zu medizinischen Gutachtern muss, sollte vorher dringend Kapitel 2 in dem Buch „Der große Ratgeber für Behinderte und Pflegebedürftige“ von Franz Bauer lesen. Seine Tipps sind Gold wert.
- Wer sozialrechtliche Fragen hat, darf mittwochs von 19.00 - 20.00 Uhr Rechtsanwalt Leif Steinecke zur kostenlosen Erstberatung für Mitglieder der Deutschen PSP-Gesellschaft e.V. und deren Angehörige anrufen: Tel. 030 – 99 27 28 93.